Öffnungszeiten
24 Stunden täglich
Hinweis: Karteninhaber haben täglich nur von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr Zugang.
Für Karteninhaber, die für individuelle Aufenthalte oder den Aufenthalt von Gästen bezahlen, lohnt sich ein Vergleich dieses speziellen Angebots mit ihrer Aufenthaltsgebühr, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis handelt. Wir empfehlen Karteninhabern, die vollständigen Zugangsbedingungen vor dem Besuch zu überprüfen.
Spezielle obere und untere Schlafkabinen mit gut durchdachter Aufteilung, die individuelle Privatsphäre bieten.
Standort
Chengdu Tianfu International, Terminal 2
Landseitig - Ankunftshalle, 2. Etage. Take a nap befindet sich 100 Meter links vom Ausgang B2 in der Ankunftshalle.
Bitte beachten Sie, dass dieser Ort zu bestimmten Tageszeiten voll ausgelastet sein kann. Es liegt dann im alleinigen Ermessen von Take a nap, ob Zutritt gewährt wird.
Geschäftsbedingungen
1. Karteninhaber können ihren Anspruch auf ihren Lounge-Aufenthalt nutzen, um täglich zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr maximal 3 Stunden in einer Einzelkabine (maximal 1 Erwachsener plus 1 Kind unter 6 Jahren) oder einer Doppelkabine (maximal 2 Erwachsene – nicht für Einzelpersonen verfügbar) zu verbringen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Stunden oder einer Nutzung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (8.00 Uhr bis 22.00 Uhr) ist der Betrag direkt an Take a nap zu entrichten. 2. Bei einer Doppelkabine werden die Kosten für den Aufenthalt sowie (falls zutreffend) für einen Gastaufenthalt dem Konto des Karteninhabers in Rechnung gestellt. Nur eine Karte pro Besuch und pro Karteninhaber*in wird an der Registrierungsstelle akzeptiert. 3. Jede einzelne Kabine ist komplett ausgestattet mit Bettwäsche (weiche Kissen, Bettdecken und Laken), hocheffizienten Ventilatoren sowie einer Klimaanlage mit konstanter Temperatur, um frische Luft und eine angenehme Temperatur zu gewährleisten, geräuschdämpfenden Ohrstöpseln, Weckruf, Lichtsteuerung, Leselampe, USB-Ladeanschlüssen und einer Gepäckablage. 4. Der/die Karteninhaber*in trägt die Verantwortung für alle weiteren anfallenden Kosten. 5. Die Nutzung von Kabinen unterliegt der Verfügbarkeit.